PROJEKTE
So können Sie Anträge bei der Aktion Hoffnung stellen
Grundlage aller Förderungen durch die Aktion Hoffnung sind die Förderkriterien des Vereins, die Sie über den unten stehenden Link herunterladen können. In diesen Kriterien ist festgelegt, wer antragsberechtigt ist, wie ein Antrag einzureichen ist, wie die Finanzierung eines förderfähigen Vorhabens auszusehen hat, welche Projekte grundsätzlich gefördert werden können und wie Nachweise zu erbringen sind.
Das verbindliche Antragsformular sowie der Finanzierungsplan können weiter unten heruntergeladen werden. Die Formulare sind gegebenenfalls mit weitergehenden Informationen unter Einhaltung der jeweiligen Antragsfrist - jeweils mindestens sechs Wochen vor den Vergabesitzungen an die Geschäftsstelle der Aktion Hoffnung zu richten. Dort bekommen Sie auch Informationen zu möglichen Vorhaben und Hilfestellungen bei der Antragsstellung.
Die nächsten Sitzungen des Förderausschusses der Aktion Hoffnung, bei der über Projektanträge entschieden wird, finden an folgenden Terminen statt:
05.03.2024 (Antragsfrist 23.01.)
18.06.2024 (Antragsfrist 07.05.)
19.09.2024 (Antragsfrist 08.08.)
05.12.2024 (Antragsfrist 24.10.)
Anträge müssen sechs Wochen vor jeder Sitzung vorliegen. Da nur der Förderausschuss über Anträge entscheiden darf, kann zwischen den Sitzungen keine definitive Aussage zu einem Projektantrag getroffen werden.
Nach Abschluss einer Maßnahme sind zwingend ein Projektbericht und Verwendungsnachweis zu erbringen, die an die Geschäftsstelle der Aktion Hoffnung gerichtet werden müssen. Dafür wird weiter unten ein Formular zur Verfügung gestellt.